Öffentliche Sanitärräume zweckmäßig und wirtschaftlich einrichten - IKZ 06/2008
Obwohl für öffentliche Sanitärräume gegenüber privaten Bädern völlig andere Kriterien gelten, werden häufig noch sanitärtechnische Einrichtungsgegenstände des heimischen Bades in Planung und Ausführung übertragen. Vor diesem Hintergrund wurde im Jahr 2000 die VDI-Richtlinie 3818 veröffentlicht, mit dem Ziel, die besonderen Anforderungen von öffentlichen Sanitärräumen aufzuzeigen und Planungs- bzw. Ausführungsempfehlungen zu geben. Im Februar 2008 erschien die überarbeitete und dem aktuellen Stand der Technik angepasste neue Ausgabe dieser Richtlinie.
Autor: Dipl.- Ing. Peter Lein VDI
Öffentliche Sanitärräume, in erster Linie Toiletten- und Waschräume, sind eine selbstverständliche Einrichtung, auf die der Mensch besonders unterwegs nicht verzichten kann.
Trotz der allgemein anerkannten Notwendigkeit genießen diese Einrichtungen alles andere als einen guten Ruf. Dabei sollten öffentlich zugängige Sanitärräume längst Zentren der allgemeinen Hygiene sein.
Öffentlich sind Sanitärräume, deren Benutzer anonym sind und die deshalb für Verschmutzungen oder Beschädigungen meist nicht verantwortlich gemacht werden können. Das Einsatzfeld für öffentliche Sanitäranlagen ist groß. Es reicht von imagepflegenden Einrichtungen in Spitzenrestaurants und Hotels über Rathäuser bis hin zu Waschräumen in Autobahnraststätten, oder unbeaufsichtigten Straßentoiletten.
Nicht zu öffentlich zugängigen Sanitäranlagen gehören solche Einrichtungen, die gemäß Arbeitsstättenverordnung vorhanden sein müssen, ebenso wie beispielsweise Bäder in Hotel- und Krankenzimmern (siehe hierzu auch VDI 6000 „Ausstattung von und mit Sanitärräumen“).
Als Ursache für die eingangs erwähnte Planung und Verwendung von unzweckmäßigen Einrichtungsgegenständen wird häufig nicht genügend beachtet, dass sich die Menschen außerhalb ihres Privatbereichs oft anders verhalten. Dieser Aspekt wurde der VDI 3818 „Öffentliche Sanitärräume“ zugrunde gelegt. Als Ergebnis enthält die Richtlinie tabellarische Planungsrichtwerte für die Anzahl von sanitären Ausstattungsgegenständen in Abhängigkeit unterschiedlicher Gebäude- und Anlagenarten. Zudem werden Empfehlungen für spezielle Ausstattungen zu den Gebäudearten gemacht.
Die VDIRichtlinie ist insgesamt in 15 Kapitel unterteilt. Für die Technische Gebäudeausrüstung (TGA) sind insbesondere neben Schutzmaßnahmen (Brand-, Schall-, Wärme-/Tauwasser- und Feuchtigkeitsschutz) Technische Anforderungen für die Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechnik aufgeführt.
Nicht zuletzt zeigt das Regelwerk auch Anforderungen an die einzuhaltenden Voraussetzungen für die Hygiene auf. Darüber hinaus wird auch auf die Pflege, die Instandhaltung und die Sanierung eingegangen. Die genannten Bezugsgrößen basieren auf Erfahrungswerten, Angaben in der Fachliteratur, Richtlinien oder Verordnungen und stellen Mindestanforderungen dar.
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